Die Justizvollzugsanstalt Essen ist eine Einrichtung des geschlossenen Vollzugs für männliche Strafgefangene.
In der JVA Essen werden folgende Arten von Gefangenen aufgenommen:
Strafgefangene: Männer, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und diese in der JVA Essen verbüßen.
Untersuchungsgefangene: Personen, die auf ihren Prozess warten und daher vorübergehend inhaftiert sind.
Adresse und Kontakt
JVA Essen
Krawehlstraße 59
45130 Essen
Telefon: 0201 7246-0
Fax: 0201 7246-415
Besuchsmöglichkeiten
Besuche in der JVA Essen müssen vorab mit der Besuchsabteilung vereinbart werden. Diese ist montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 15:30 Uhr und mittwochs von 12:00 bis 19:00 Uhr unter der Telefonnummer 0201 7246-156 erreichbar. Alternativ können Sie Besuchstermine per E-Mail unter besuch@jva-essen.nrw.de vereinbaren.
Hinweis: Skype-Termine sind in der JVA Essen nicht möglich.
Meldezeiten und Ausweisdokumente
Besucher müssen sich zur vereinbarten Meldezeit über die Gegensprechanlage im Besucherwartebereich anmelden. Bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer aufsichtsberechtigten Person begleitet werden. Personen unter Rauschmitteleinfluss wird der Zutritt verweigert.
Telefonieren
Inhaftierte können unter bestimmten Bedingungen telefonieren. Es wird empfohlen, Terminabsprachen per E-Mail unter besuch@jva-essen.nrw.de richten.
Pakete und Briefe
Pakete dürfen nur mit Erlaubnis der Anstalt empfangen werden. Lebensmittel und Genussmittel sind nicht erlaubt. Briefe können uneingeschränkt gesendet und empfangen werden, unterliegen aber einer Sichtprüfung bei Strafgefangenen und werden in der Regel kontrolliert bei Untersuchungsgefangenen.
Postadresse für Inhaftierte:
[Name des Gefangenen], [Geburtsdatum]
JVA Essen
Krawehlstraße 59
45130 Essen
Geldüberweisungen
Geldbeträge können auf folgendes Konto überwiesen werden:
IBAN: DE83 3601 0043 0003 1094 32
BIC: PBNKDEFF
Bank: Postbank Essen
Wichtig: Geben Sie immer den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Inhaftierten an.
Hinweis: Bargeldübergaben während des Besuchs sind nicht gestattet.
Übergabe von Privatkleidung
Während eines Besuchs können Untersuchungsgefangene Privatkleidung entgegennehmen. Erlaubt sind:
- 8 Paar Socken
- 8 Unterhosen
- 5 T-Shirts
- 2 lange Hosen
- 1 Paar Schuhe
- 2 Pullover
- 1 Jacke
- 2 Jogginganzüge (komplett)
- 1 Paar Sportschuhe
- Weitere zugelassene Gegenstände (wie Kopfbedeckungen, Handschuhe)
Hinweis: Strafgefangenen ist das Tragen von Privatkleidung nicht gestattet.