Übersicht zur JVA Düsseldorf für Angehörige

Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Düsseldorf ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzugs. Sie nimmt erwachsene Männer auf, die Freiheitsstrafen bis zu 30 Monaten absitzen, sich in Untersuchungshaft befinden oder ausländische Staatsangehörige sind und längere Haftstrafen von über 24 Monaten verbüßen. Auch Sicherungshaft und Hauptverhandlungshaft werden hier vollzogen. Die JVA Düsseldorf ist zuständig für die Vollstreckung von Haftstrafen gemäß dem Vollstreckungsplan für Nordrhein-Westfalen.

Besuchsmöglichkeiten

Terminvereinbarung: Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Diese können telefonisch von Dienstag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 93882-0 oder per E-Mail an besuch@jva-duesseldorf.nrw.de vereinbart werden.

Besuchszeiten:

  • Dienstag bis Freitag: 08:10 Uhr bis 11:45 Uhr & 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Einlass: 07:40 Uhr – 11:15 Uhr & 12:00 Uhr – 15:15 Uhr)
  • Samstag: 08:30 Uhr bis 15:15 Uhr (Einlass: 08:00 Uhr – 14:15 Uhr)

Wichtige Hinweise: Besucher müssen sich mindestens 30 Minuten vor dem Besuchstermin an der Außenpforte melden. Personen unter Rauschmitteleinfluss wird der Zutritt verweigert.

Telefonieren

Inhaftierte können unter bestimmten Bedingungen telefonieren. Es wird empfohlen, Terminabsprachen und Anfragen rund um den Besuch per E-Mail an besuch@jva-duesseldorf.nrw.de zu richten. Skype-Besuche sind möglich und erfordern die Einrichtung eines Skype-Accounts sowie eine vorherige Genehmigung durch die JVA.

Brief- und Paketverkehr

Briefverkehr: Gefangene haben das Recht, uneingeschränkt Briefe zu senden und zu empfangen. Alle eingehenden und ausgehenden Briefe werden auf unerlaubte Gegenstände überprüft. Die Portokosten trägt der Gefangene.

Paketverkehr: Der Empfang von Paketen bedarf der Genehmigung der Anstalt. Pakete dürfen keine Nahrungs- oder Genussmittel enthalten. Eingehende Pakete werden im Beisein des Gefangenen geöffnet und überprüft.

Geldeinzahlungen

Allgemeine Einzahlungen: Bargeld kann während des Besuchs nicht übergeben werden. Geld für Inhaftierte kann per Überweisung an das folgende Konto eingezahlt werden:

  • Empfänger: Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf
  • Bank: Postbank Köln
  • IBAN: DE98 3701 0050 0010 692 508
  • BIC: PBNKDEFF
  • Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum des Inhaftierten

Wichtig: Keine Echtzeitüberweisungen durchführen und darauf achten, dass der Name des Inhaftierten korrekt im Verwendungszweck angegeben ist.

Einzahlungen für Telefonkarten: Einzahlungen für die Telefonkarten der Insassen sind bis zu einem Betrag von 50 € pro Monat möglich. Diese sind direkt an das Gerdes-Konto zu überweisen:

Informationen dazu finden Sie unter: Gerdescom für Angehörige

Arbeit in der JVA Düsseldorf

Die JVA Düsseldorf bietet Arbeitsplätze in Eigenbetrieben wie Schreinerei und Schneiderei, arbeitstherapeutische Maßnahmen (Holz-, Filz-, Metallarbeiten) sowie Tätigkeiten in Unternehmerbetrieben, wo Produkte für externe Firmen gefertigt werden. Alle Strafgefangenen sind zur Arbeit verpflichtet; Untersuchungsgefangene können freiwillig arbeiten.