Ihre Haftanwälte

Dennis Schuchna

Rechtsanwalt Dennis Schuchna ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts inklusive dem Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht tätig. 

Als Verteidiger in den größten Strafverfahren ist er häufig im Fernsehen und in den Printmedien präsent.

Zu seinen bekanntesten Verfahren gehört die Verteidigung eines der Hauptangeklagten in dem größten Online-Drogenshop Deutschlands „Chemical Revolution“ und dem „Missbrauchskomplex Münster“.

Neben den medial großen Strafprozessen vertritt er Mandanten aber auch in vielen mittelgroßen Strafverfahren an Standorten in ganz Deutschland und hat dabei stets den Anspruch, auf höchstem Niveau zu verteidigen. 

Dennis Schuchna | Rechtsanwalt 
Gründer Strafrecht am Rhein

Niklas Hatlé

Rechtsanwalt Niklas Hatlé ist in der Kanzlei Strafrecht am Rhein insbesondere im Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht tätig. Er unterstützt Mandanten und Angehörige in allen Phasen rund um die Haft – vom drohenden Strafantritt über den laufenden Vollzug bis zur Vorbereitung der Entlassung.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Vertretung von Gefangenen im Strafvollzug. Rechtsanwalt Hatlé nimmt Besuchstermine in Justizvollzugsanstalten wahr, bespricht die konkrete Vollzugssituation mit dem Mandanten und prüft, welche rechtlichen Schritte sinnvoll sind. Dazu gehören insbesondere Anträge auf Verlegung, Lockerungen, gerichtliche Entscheidungen nach § 109 StVollzG, die Vorbereitung von Gerichtsterminen zur Entlassung sowie die rechtliche Begleitung bei Problemen mit der JVA.

Besondere Erfahrung bringt Rechtsanwalt Hatlé an der Schnittstelle zwischen Strafvollzug und medizinischen Fragestellungen ein. Gerade bei Erkrankungen in Haft, unzureichender medizinischer Versorgung, Fragen der Haftfähigkeit oder der Notwendigkeit einer heimatnahen Verlegung kommt es darauf an, medizinische Unterlagen richtig einzuordnen und rechtlich verwertbar aufzubereiten. Diese Erfahrung setzt Rechtsanwalt Hatlé insbesondere bei Anträgen auf Strafaufschub nach § 456 StPO, Haftunterbrechung nach § 455 StPO und Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt nach §§ 24, 26 StVollstrO ein.

Bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln entwickelte Rechtsanwalt Hatlé ein besonderes Interesse am Strafrecht. Den universitären Schwerpunktbereich „Internationales Strafrecht, Strafverfahren, praxisrelevante Gebiete des Strafrechts“ schloss er mit der Note „vollbefriedigend“ ab. Auch beide juristischen Staatsexamina absolvierte er mit überdurchschnittlichem Erfolg. Sein Referendariat war klar strafrechtlich ausgerichtet; prägend waren insbesondere Stationen in einer renommierten Kölner Strafrechtskanzlei sowie bei der Staatsanwaltschaft Köln, Abteilung Kapitaldelikte.

Die dort gewonnenen Einblicke in Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlungen und staatsanwaltschaftliche Entscheidungsabläufe nutzt Rechtsanwalt Hatlé heute, um Verfahren realistisch einzuschätzen und frühzeitig eine tragfähige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Neben dem Strafvollzug verteidigt Rechtsanwalt Hatlé Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vorladung über das Ermittlungsverfahren und die Hauptverhandlung bis zur Strafvollstreckung. Im Mittelpunkt steht eine strukturierte, engagierte und strategisch ausgerichtete Verteidigung, die die individuelle Situation des Mandanten berücksichtigt und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpft.

Rechtsanwalt Niklas Hatlé ist als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei tätig.

Rechtsanwalt Niklas Hatlé