Die Untersuchungshaft ist eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im deutschen Strafrecht. Wenn ein Haftbefehl gegen eine Person erlassen wird, ist das nicht nur für den Beschuldigten selbst, sondern auch für seine Familie und Freunde eine extrem belastende Situation. Eine der wichtigsten rechtlichen Maßnahmen, die in einer solchen Situation ergriffen werden kann, ist die Haftprüfung. In diesem umfassenden Artikel erfahren Sie, was eine Haftprüfung ist, wie sie abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie ein spezialisierter Anwalt Ihnen helfen kann, die besten Ergebnisse zu erzielen.
- Was ist eine Haftprüfung?
- Die rechtliche Grundlage und der Ablauf einer Haftprüfung
- Wann ist eine Haftprüfung sinnvoll?
- Voraussetzungen für eine Haftprüfung
- Haftbeschwerde und Haftprüfung
- Die Rolle des Anwalts bei der Haftprüfung
- Die Bedeutung einer schnellen Reaktion
- Erfolgsaussichten einer Haftprüfung
- Kosten einer Haftprüfung
- Was tun im Notfall?
Was ist eine Haftprüfung?
Die Haftprüfung ist ein gerichtliches Verfahren, das auf Antrag des Beschuldigten oder seines Rechtsanwalts durchgeführt wird, um die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft zu überprüfen. In der Regel dient die Untersuchungshaft dazu, die Durchführung eines Strafverfahrens zu sichern, insbesondere dann, wenn Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht. Eine Haftprüfung soll klären, ob diese Gründe weiterhin bestehen oder ob der Beschuldigte unter bestimmten Auflagen, wie beispielsweise einer Meldepflicht, aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann.
Die rechtliche Grundlage und der Ablauf einer Haftprüfung
In Deutschland ist die Haftprüfung in § 117 – 118b StPO geregelt. Der Ablauf einer Haftprüfung beginnt mit der Beantragung durch den Beschuldigten oder seinen Verteidiger. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht, das den Haftbefehl erlassen hat.
Das Gericht setzt dann einen Termin für die Haftprüfung an, bei dem der Haftbefehl erneut geprüft wird. In § 112 ff. StPO sind die Bedingungen festgelegt, unter denen eine Untersuchungshaft angeordnet und auch wieder aufgehoben werden kann. In dem Haftprüfungstermin wird geprüft, ob der Tatverdacht „dringend“ ist und die Haftgründe noch bestehen. Falls der Richter zu dem Schluss kommt, dass die Untersuchungshaft nicht mehr gerechtfertigt ist, kann der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt werden (letzteres bedeutet: der noch bestehende Haftbefehl wird nicht mehr angewandt). Ein in Haftfragen spezialisierter Rechtsanwalt kennt sämtliche gesetzliche Vorschriften genau und nutzt sie, um eine Haftentlassung zu beantragen und den Antrag mit den richtigen juristischen Argumenten zu begründen.
Der Termin zur Haftprüfung findet stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch Familienangehörigen ist die Anwesenheit während der Haftprüfung nicht gestattet.
Wann ist eine Haftprüfung sinnvoll?
Eine Haftprüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich die Umstände seit der Haftanordnung geändert haben oder wenn die Haftgründe von Anfang an fragwürdig waren. Ein erfahrener Haftanwalt kann Ihnen helfen, zu beurteilen, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Haftprüfung in Ihrem Fall gegeben sind. Auch wenn neue Beweise aufgetaucht sind, die die Unschuld des Beschuldigten belegen könnten oder den Tatverdacht abmildern, kann eine Haftprüfung sinnvoll sein.
Voraussetzungen für eine Haftprüfung
Die Voraussetzungen für eine Haftprüfung sind in der Strafprozessordnung (StPO) klar definiert. Der Beschuldigte kann jederzeit eine Haftprüfung beantragen (§ 117 StPO).
Allerdings gilt, dass eine erneute mündliche Haftprüfung grundsätzlich erst nach zwei Monaten erneut beantragt werden kann, nachdem das letzte Haftprüfungsgesuch abgelehnt wurde (§ 118 Abs. 3 StPO). Diese Frist soll verhindern, dass das Gericht mit ständigen Anträgen belastet wird, wenn sich die Umstände nicht geändert haben. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf mündliche Verhandlung während der gesamten Dauer der Hauptverhandlung oder nach dem Urteilsspruch, wenn auf eine Haftstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt wurde (§ 118 Abs. 4 StPO).
Ein erfahrener Strafverteidiger wird den Antrag auf Haftprüfung im Haftprüfungstermin zurücknehmen, wenn sich im Termin ergibt, dass der Antrag aktuell keinen Erfolg haben wird, aber eine Änderung der Situation zeitnah zu erwarten ist. Durch die Rücknahme des Haftprüfungsantrags wird die zweiwöchige Sperrfrist des § 118 Abs. 3 StPO für eine erneute mündliche Haftprüfung nicht ausgelöst. Sinnvoll ist dies dann, wenn absehbar ist, dass sich die Umstände ändern werden (Beispiel: Der Beschuldigte kann erstmals einen festen Wohnsitz oder eine Arbeitsstelle nachweisen) – dann kann bei Eintritt der Änderung zeitnah eine erneute mündliche Haftprüfung durchgeführt werden.
Haftbeschwerde und Haftprüfung
Neben der Haftprüfung gibt es auch die Möglichkeit der Haftbeschwerde. Während bei der Haftprüfung der gleiche Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, über die Fortdauer der Haft entscheidet, wird die Haftbeschwerde von einem höheren Gericht entschieden. Erfahrene Strafverteidiger wägen deshalb stets beide Optionen ab und ergreifen die geeignetste Maßnahme.
Die Rolle des Anwalts bei der Haftprüfung
Die Wahl des richtigen Anwalts ist bei einer Haftprüfung von entscheidender Bedeutung. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Haftsachen verfügt über die notwendige Erfahrung und das Fachwissen, um die Chancen auf eine Entlassung zu maximieren.
Ein guter Anwalt wird zunächst die gesamte Ermittlungsakte prüfen und alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht ziehen. Eine vorzeitige Einlegung einer Haftprüfung ohne Aktenkenntnis wird in der Praxis gerne gemacht, um den Mandanten zufriedenzustellen. Dieses Vorgehen finden Beschuldigte und deren Angehörige gut, da der Anwalt aus deren Sichtweise eine schnelle Reaktion zeigt. Allerdings kann die Verteidigung dann nicht individuell ausgearbeitet werden und wird deshalb regelmäßig nicht optimal sein. Außerdem halte ich es für wenig professionell, mangels Aktenkenntnis nahezu unvorbereitet in den Termin zu gehen und lediglich mit Standardphrasen zu argumentieren.
Ein guter Rechtsanwalt wird den Haftprüfungstermin vorbereiten und mit dem gesamten Fall – und nicht nur den Haftgründe – vor dem Richter argumentieren. Die Haftprüfung kann allerdings kurzerhand beantragt werden, um schneller Akteneinsicht zu erhalten. Auf diese Weise ist auch eine Soforthilfe oder zumindest schnelle Unterstützung bei Untersuchungshaft ohne Einschränkung der Verteidigung möglich. Zur Not kann der Haftprüfungsantrag ohne Rechtsverlust noch zugunsten einer gezielten Vorbereitung zurückgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut gestellt werden.
Die Bedeutung einer schnellen Reaktion
Zeit ist ein entscheidender Faktor bei der Untersuchungshaft. Daher ist es wichtig, sofort nach der Festnahme einen Strafverteidiger zu kontaktieren, der sich in den Bereich der Untersuchungshaft eingehend auskennt und nicht nur das Standardrepertoire beherrscht. Als Haftanwalt bin ich auf wirksame Interventionen spezialisiert und agiere schnell und effektiv, ohne die weitere Verteidigung in dem Strafverfahren zu gefährden oder vorschnelle Maßnahmen zu treffen.
Erfolgsaussichten einer Haftprüfung
Obwohl die Untersuchungshaft eine besonders einschneidende Maßnahme ist, kommt es immer wieder vor, dass Haftbefehle fehlerhaft oder auf unzureichenden Beweisen basieren. Eine Haftprüfung bietet die Möglichkeit, diese Maßnahme zu überprüfen und eine Freilassung des Inhaftierten aus der U-Haft zu erwirken.
Die Erfolgsaussichten einer Haftprüfung hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Stärke der vorliegenden Beweise, die Schwere der Tatvorwürfe und die bisherigen Ermittlungen. Des Weiteren spielen die persönlichen Lebensumstände des Beschuldigten sowie etwaige Vorstrafen eine große Rolle für das Bestehen oder Nichtbestehen von Haftgründen.
Auch bei schweren Vorwürfen wie Gewalt- oder Sexualdelikten kann eine Haftprüfung sinnvoll sein. Hier ist es besonders wichtig, einen Rechtsanwaltzu konsultieren, der über Erfahrung in solchen Fällen verfügt, die Sach- und Rechtslage nach Kenntnisnahme vom gesamten Inhalt der Ermittlungsakte gewissenhaft geprüft hat und in der Lage ist, auf Augenhöhe und mit Entschlossenheit gegenüber dem Gericht und der Staatsanwaltschaft aufzutreten und geschickt zu argumentieren.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Haftsachenschätze ich die Chancen auf eine erfolgreiche Haftprüfung realistisch ein und entwickle eine maßgeschneiderte Verteidigung für meine Mandanten. Bei einer erfolgreichen Haftprüfung wird der Haftbefehl entweder ganz aufgehoben oder in eine mildere Maßnahme umgewandelt, wie z.B. eine Meldeauflage bei der Polizei.
Kosten einer Haftprüfung
Die Kostenkönnen je nach Fall und Entfernung des Gerichts von der Kanzlei variieren. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die anfallenden Kosten zu informieren. Ich biete Ihnen regelmäßig ein Pauschalangebot für die Verteidigung in dem außergerichtlichen Ermittlungsverfahren an. Hierin sind neben der Ausarbeitung der Verteidigungsstrategie auch die Beantragung und Durchführung von Haftprüfungen und Haftbeschwerden inkludiert, so dass Sie sich über die Kosten meiner Tätigkeit jederzeit im Klaren sind und nicht befürchten müssen, dass für ein weiteres Tätigkeitwerden im Ermittlungsverfahren weitere Kosten auf Sie zukommen.
Ein Tipp: Je schneller Sie handeln, desto geringer können die Kosten sein. Innerhalb von 3 Wochen ist oft ein Pflichtverteidigerwechsel möglich (§ 143a Abs. 2 StPO), so dass Sie mich in vielen Fällen für verhältnismäßig kleines Geld durch eine moderate Zuzahlung zu den (geringen) Pflichtverteidigergebühren beauftragen können. Nutzen Sie diese Möglichkeit und stellen Sie ihrem Angehörigen einen ausgewiesenen Spezialisten an die Seite und keinen vom Gericht ausgewählten Pflichtverteidiger, der möglicherweise im Schwerpunkt in ganz anderen Rechtsgebieten tätig ist. Es geht immerhin um die Freiheit Ihres Angehörigen.
Was tun im Notfall?
Im Falle einer Verhaftung durch die Polizei oder wenn Ihr Angehöriger in Untersuchungshaft genommen wird, sollten Sie sofort handeln und Kontakt zu mir aufnehmen. Die Erstberatung bei Inhaftierungen ist für Sie kostenlos und ich werde im Falle einer Beauftragung sofort Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt zum Beschuldigten herzustellen und eine schnelle Freilassung des Mandanten zu erreichen.
Eine schnelle und kompetente rechtliche Vertretung kann den entscheidenden Unterschied machen, ob ein Haftbefehl aufrechterhalten bleibt oder ob der Beschuldigte wieder in Freiheit kommt. Zögern Sie daher bitte nicht, sofort eine Beratung bei mir in Anspruch zu nehmen, damit die Rechte Ihres Angehörigen gewahrt werden und seine Chancen auf Freilassung optimal genutzt werden.