Ladung zum Strafantritt („Stellungsbefehl“) erhalten?

Wer eine Ladung zum Strafantritt oder einen sogenannten Stellungsbefehl erhalten hat, steht vor einem einschneidenden Moment im Leben. Doch was bedeutet diese Ladung konkret und welche Schritte folgen daraus?

Zunächst ist wichtig zu wissen: Die Einhaltung der Ladungsfrist variiert je nach Staatsanwaltschaft erheblich. Während manche Staatsanwaltschaften den Verurteilten innerhalb einer Woche zum Haftantritt laden, setzen andere eine Frist von zwei Wochen oder gar einem Monat. In einigen Fällen wird auch ein konkretes Datum für den Haftantritt genannt. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, um einen Haftbefehl wegen Nichterscheinens und spätere Nachteile im Strafvollzug zu vermeiden.

Ein zentraler Aspekt ist auch der Ort, an den der Verurteilte geladen wird. Gerade in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen oder Berlin lässt sich aus dem Ort der Ladung bereits einiges über den weiteren Haftverlauf ablesen. 

Ladung zur Teilnahme am Einweisungsverfahren der JVA Hagen 

In Nordrhein-Westfalen kann die erste Ladung in die Justizvollzugsanstalt Hagen erfolgen. Diese Anstalt ist für das sogenannte Einweisungsverfahren zuständig. Innerhalb dieses Verfahrens wird der Verurteilte eingehend untersucht, psychologisch und medizinisch begutachtet und danach dauerhaft einer geeigneten Justizvollzugsanstalt zugewiesen. Die Entscheidung kann sowohl für eine Anstalt des offenen als auch des geschlossenen Vollzugs ausfallen. 

Wichtig: Das Ergebnis dieses Verfahrens steht zu Beginn noch nicht fest und kann unter anderem im Zugangsgespräch durch das Verhalten und die Angaben des Verurteilten beeinflusst werden.

Gerade in dieser Phase kann eine anwaltliche Beratung entscheidend sein. Durch gezielte Vorbereitung auf das Einweisungsverfahren, insbesondere auf das Zugangsgespräch, können die Chancen auf eine Zuweisung in den offenen Vollzug deutlich erhöht werden. Ein im Strafvollstreckungsrecht versierter Rechtsanwalt kann dabei helfen, Mandanten auf die Befragung vorzubereiten,  wichtige Unterlagen zusammenzustellen, die für eine positive Entscheidung notwendig sind, etwa Nachweise über Arbeitsangebote, Therapiepläne oder familiäre Bindungen. Auch problematische Aspekte können gemeinsam im Vorfeld thematisiert und aufgearbeitet werden.

Ladung im offenen Vollzug 

Auf freiem Fuß befindliche Verurteilte mit Haftstrafen, die 36 Monate nicht überschreiten und die nicht wegen Sexual- oder Gewaltdelikten verurteilt worden sind, beginnen ihre Haft in NRW sofort im offenen Vollzug.

Das ist ein guter Start für Gefangene. Es sollte aber nicht unterschätzt werden, dass im offenen Vollzug zahlreiche Lockerungsmöglichkeiten wie eine bestimmte Anzahl an unbegleiteten Ausgängen, Langzeitausgang mit Übernachtungen außerhalb der JVA und die Arbeit in einem freien Beschäftigungsverhältnis außerhalb der JVA (sog. Freigang) existieren und erreicht werden können. Mandanten mit dem Ziel einer möglichst schnellen Haftentlassung werden diese Lockerungen mit anwaltlicher Hilfe schnell erreichen wollen, da die Erprobung in diesen Lockerungen ein wesentliches Kriterium für eine schnellere Haftentlassung darstellt.

Anstalten des offenen Vollzugs in NRW sind: 
JVA Besonderheiten Vollzugsform
JVA Attendorn Offener Vollzug
JVA Bielefeld-Senne Nur Hafthaus Senne offen, Ummeln „halboffen“ Offener / halboffener
JVA Euskirchen Offener Vollzug
JVA Gelsenkirchen (Frauen) Nur für Frauen Offener Vollzug
JVA Heinsberg Nur für Jugendliche & Heranwachsende Offener Vollzug
JVA Hövelhof Offener Vollzug
JVA Iserlohn Offener Vollzug
JVA Köln (Frauen) Nur für Frauen Offener Vollzug
JVA Moers-Kapellen Offener Vollzug
JVA Remscheid Offener Vollzug
JVA Willich II (Frauen) Nur für Frauen Offener Vollzug

Einige der oben genannten Justizvollzugsanstalten haben sowohl Plätze im offenen als auch im geschlossenen Vollzug. 

Befindet sich der Verurteilte zum Zeitpunkt der Ladung noch in Freiheit und handelt es sich nicht um Gewalt- oder Sexualdelikte, ist eine Direktladung in den offenen Vollzug die Regel.

Was bringt eine anwaltliche Vertretung während der Haft?

Justizvollzugsanstalten sind ein geschlossenes System. Der gerichtliche Rechtsschutz ist überschaubar und im Wesentlichen darauf beschränkt, Maßnahmen der JVA gerichtlich nach deren Durchführung überprüfen zu lassen. Daraus folgt, dass der Rechtsanwalt an zwei Stellen entscheidende Vorteile mit sich bringt:

Erstens: Bei der Beratung vor und während der Haft, um gängige Fehler zu vermeiden und Mandanten auf den Strafvollzug bestmöglich vorzubereiten. Gerade durch „Knasttalk“ kursieren einige Fehlinformationen, Halb- und Unwahrheiten, die von anderen Gefangenen und auch JVA-Bediensteten immer wieder befeuert werden. Hier durch Auskünfte des Verteidigers Licht ins Dunkeln zu bringen, hat schon einigen Mandanten dabei geholfen, einen klaren Verstand zu behalten und sie letztlich vor schlimmen Fehlentscheidungen zu bewahren. Auch eine frühzeitige Strukturierung des Vollzugsverlaufs mit realistischen zeitlichen Zielvorgaben sorgt für Sicherheit und Motivation.

Zweitens: Der Verteidiger ist im Hintergrund stets präsent und dafür da, im Falle von Diskrepanzen mit der JVA fragwürdiges oder eklatant rechtswidriges Verhalten der JVA gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Qualität des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (§ 109 StVollzG) entscheidet häufig über den Ausgang. Da die JVA-Bediensteten in gerichtlichen Verfahren Stellungnahmen verfassen müssen und dies zu einer Mehrarbeit führt, werden sich die Bediensteten gerade in Grenzfällen überlegen, ob sie in Kenntnis der Präsenz einer funktionierenden Verteidigung eine für den Mandanten nachteilige Entscheidung treffen wollen oder es nicht doch beim status quo belassen.

Professionelle Beratung vor Haftantritt 

Wer eine Ladung zum Strafantritt erhalten hat, sollte umgehend juristischen Rat einholen. Es können noch Anträge auf Vollstreckungsaufschub, auf Verlegung in eine andere Anstalt in Abweichung des Vollstreckungsplans oder sogar Haftunfähigkeit gestellt werden. Auch sollte ein Antrag bei der JVA auf Verlegung in den offenen Vollzug vorbereitet werden. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.

Lassen Sie sich professionell beraten, bevor Sie sich in Haft begeben.