Der Mandant wurde vom Landgericht Magdeburg zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Während des Verfahrens zog er sich eine Verletzung am Bein zu, die operiert werden musste. Während seines Aufenthalts im Krankenhaus wurde er mit einer Frist von 2 Wochen zum Strafantritt in die JVA Volkstedt geladen.
Rechtsanwalt Schuchna vertrat den Mandanten in der Strafvollstreckung und stellte einen Antrag auf Strafaufschub für eine Dauer von 4 Monaten. In der Begründung führte er unter Vorlage des OP-Berichts aus, dass die JVA die Verletzung in der JVA nicht adäquat behandeln könne und Folgeschäden zu befürchten seien, wenn der Mandant seine Strafe sofort antreten muss. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg gab dem Antrag bis zur im Gesetz geregelten Höchstdauer von 4 Monaten statt. Der Mandant wird seine Verletzung auskurieren und sich erst dann dem Strafantritt stellen müssen.