Flüchtiger Mandant wird wieder in den offenen Vollzug verlegt

Der Mandant wurde wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt und sollte seine Strafe im offenen Vollzug in der JVA Bielefeld-Senne antreten. Er trat den Vollzug allerdings nicht an und flüchtete vor der Polizei. Nach seiner Festnahme fand er sich im geschlossenen Vollzug der JVA Geldern wieder.

Rechtsanwalt Schuchna wurde für die Strafvollstreckung beauftragt. Nach erfolgter Akteneinsicht stelle er einen Antrag auf Verlegung in den offenen Vollzug und begründete diesen ausführlich. Die JVA Geldern verlegte im Rahmen einer Konferenzentscheidung über den Antrag den Mandanten trotz des Fluchtversuchs wie beantragt in den offenen Vollzug der JVA Castrop-Rauxel. Von dort aus wird der Mandant gute Aussichten auf eine vorzeitige Haftentlassung haben. Bis dahin darf er sich über die Hafterleichterungen freuen und außerhalb der Anstalt in einem freien Beschäftigungsverhältnis arbeiten.

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