Rettung der Firma durch gewährten Strafaufschub

Der Mandant wendete sich mit einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Lübeck mit einer Strafe von 2 Jahren und 9 Monaten an Rechtsanwalt Dennis Schuchna. Die Staatsanwaltschaft Lübeck forderte ihn auf, sich innerhalb einer Woche bei der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel zu stellen.

Rechtsanwalt Schuchna wurde damit beauftragt, einen Aufschub der Strafe zu erwirken. Hintergrund ist die gut laufende Firma des Mandanten, die der Mandant im Falle eines sofortigen Strafantritts nicht fortführen könnte. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Aufrechterhaltung des laufenden Geschäftsbetriebs und die Regelung eines geordneten Übergangs einen Strafaufschub über die zulässige Maximaldauer von 4 Monaten rechtfertigen. Das sah die Staatsanwaltschaft genauso und ordnete an, die Vollstreckung der Strafe für die vollen 4 Monate auszusetzen. Somit wurde dem Mandanten wertvolle Zeit verschafft, seine Firma auf die Zeit seiner Inhaftierung einzustellen und bis zum Antritt der Strafe weitere Einkünfte zu erwirtschaften.

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