Erneut erfolgreiche Verteidigung gegen Erledigung des Maßregelvollzug

Der wegen Drogendelikten inhaftierte Mandant hatte im Maßregelvollzug bereits zum dritten Mal Betäubungsmittel konsumiert. Der Staatsanwaltschaft war dies zu viel – sie beantragte die Beendigung der Maßregel und wollte den Mandanten wieder zurück in den (geschlossenen) Vollzug befördern.

Es zeigte sich aber, dass manchmal eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen Mandant / Verteidiger und Maßregeleinrichtung Wunder bewirken können. Noch im gerichtlichen Anhörungstermin zeigte sich, dass die Maßregeleinrichtung nicht nur auf der Seite des Mandanten stand. Sie plante trotz des schwebenden Verfahrens sogar dem Mandanten weitere Lockerungen zu gewähren und hatte dies bereits intern beschlossen. In dieser 2-gegen-1-Situation (Verteidigung und Maßregeleinrichtung gegen Staatsanwaltschaft) schloss sich das Gericht dem Siegertrupp nach kurzer Stellungnahme an.

Der Mandant darf die Maßregel fortsetzen. Einer vorzeitigen Haftentlassung stehen damit weiterhin alle Türen offen. 

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